Verkehrsdelikt mit Folgen?

Im November wurde ich ja von der Polizei angehalten. Ich hatte schon ausführlich hier darüber berichtet, aber nochmal in Kürze:
Ich hatte zwei Leute auf der Ladefläche, wo nur einer erlaubt gewesen wäre..
Das Bußgeld habe ich sofort bezahlt und einen Tag später meinen japanischen Führerschein geholt.
Im Januar bekam ich dann einen Anruf von der Polizei. Soviel habe ich verstanden. Vom Rest leider so gut wie nichts. Denn natürlich hat der Beamte sehr höfliches Japanisch gesprochen und auch nicht sehr langsam. Die Sache ist nur die, dass ich tagtäglich nur von Umgangssprache umgeben bin und sehr höfliches Japanisch meist absolut nicht verstehe. Vor allem, wenn man mich müde von der Arbeit erwischt und wie ein Wasserfall auf mich einredet..
Was ich verstanden habe, es gab ein Problem.. Klar, sonst hätten sie wohl nicht angerufen..
Nachdem der Beamte dann auch mal verstanden hat, dass ich nichts verstehe, einigten wir uns darauf, dass er nochmal während meiner Arbeitszeit anrufen würde. Denn da könnte ich das Telefon an meinen Kollegen weiter reichen und er könnte für mich von höflichem Japanisch in Umgangssprache übersetzen.
Ich wartete zwei Tage, nichts passierte.

Dann kam das Wochenende. Es tat sich nichts.
Die nächste Woche kam ebenfalls kein Anruf und die Woche drauf auch nicht.
Ich dachte schon es passiert nichts mehr oder sie würden mir doch einen Brief schicken. Das wäre auch die einfachste Alternative gewesen, den hätte ich nämlich in Ruhe lesen und übersetzen können..
Irgendwann hatte ich dann einen Anruf in Abwesenheit von einer mir unbekannten Nummer. Bei sowas habe ich schon in Deutschland nicht zurück gerufen. Dafür bin ich zu geizig. In Japan noch viel mehr, mit meinem super teuren Prepaid Vertrag..
Danach passierte dann nichts mehr. Bis.. Ja bis letzte Woche die Polizei persönlich in der Firma stand.. Extra aus dem Saitama Police Headquarter angereist. Jippie!! Ich komme da nichtsahnend und schwer bepackt um die Ecke, und da stehen dann mein Kollege und mein Chef zusammen mit zwei Männern in Bomberjacken, sehen mich, deuten auf mich und fangen an zu lachen.
Ja super! Die Männer waren auf den ersten Blick eindeutig nicht als Polizisten zu identifizieren und ich hatte keine Ahnung warum jetzt alle lachen.
Ich dachte, es sei sonst was passiert. Bedrohlich aussehende Männer, die mich mitnehmen und aus dem Land schmeißen wollen oder so..
Alles Weitere haben wir nach einer ersten Vorstellungsrunde im Büro besprochen.
Mein ursprüngliches Verkehrsdelikt war wirklich kein Problem.
Aber… Tja.. Also die Polizei in Japan scheint aufgrund von zu wenigen richtigen Vergehen eindeutig zu viel Langeweile zu haben..
Denn was sie bei mir gemacht haben, schießt den Vogel echt ab!
Normalerweise würde man doch denken, dass sie kurz überprüfen ob mein Führerschein mit Übersetzung generell gültig ist und danach die Sache für erledigt erklären. Nicht so in meinem Fall.
Nein, hier wurden anscheinend sehr viele Regelbücher gewälzt. Denn ein Beamter fand ein nettes, kleines Detail heraus.
Wer den Führerschein mit Übersetzung in Japan nutzen möchte, muss sich direkt vorher mindestens 3 Monate in Deutschland aufgehalten haben.
Ich war etwas über einen Monat in Deutschland…
Um das erfahren zu haben, müssen sie einen kompletten Check meiner Daten durchgeführt haben.
Denn meinen Pass mit Einreise- und Ausreisedaten hatte ich natürlich nicht dabei. Nur meine Residence Card.
Das Tolle ist, ich hatte, weil ich ja vor dem Ende meines Praktikums schon wusste, dass ich nach Japan zurück gehen würde, überlegt, ob ich nicht schon vorher meinen Führerschein umschreiben lassen sollte.
Zum Einen, weil es ja die Regel gibt, dass man ihn vor Ablauf eines Jahres umschreiben lassen muss. Ich hatte Angst, dass mir mein Elfmonats Praktikum angerechnet würde.
Ich hatte aber absolut zu wenig Zeit um mich darum zu kümmern. Zum Anderen hätte ich dafür einen Tag frei nehmen müssen und das in meiner Zeit als Praktikantin, wo so etwas eigentlich unmöglich war.
Also schrieb ich eine E-Mail an die Deutsche Botschaft, die ja eben eine Beschreibung anbietet, wie man an einen japanischen Führerschein kommt. Ich fragte, ob sie wüssten, ob ich die Umschreibung lieber vor Ablauf des Praktikums vornehmen lassen sollte, oder ob ich es auch später, wenn ich zurück wäre, machen lassen könnte.
Die nette Frau in der Botschaft sagte mir, sie hätte da zwar nicht die Ahnung, aber sie würde es nach der Rückkehr machen lassen.
Also gesagt getan.
Von diesem Mailwechsel berichtete ich auch den Polizisten, aber die hatten dazu nur etwas ganz tolles zu sagen.. (Jedoch nicht an mich adressiert.)
Wenn man solche Informationen bräuchte, dann hätte eine Auslandsvertretung in Japan doch keine Ahnung und wäre nicht als Anlaufstelle geeignet. Ich hätte direkt ans Verkehrsamt in Saitama schreiben müssen.
Natürlich. Ein wenig Recht haben sie vielleicht. Allerdings sollten sie auch mal dran denken, dass Japaner einfach kein Englisch beherrschen und ich als Sprachanfängerin eventuell Probleme hätte, mich dort verständlich zu machen. Dazu kommt noch, dass man oftmals keine E-Mail Adressen auf Webseiten findet, sondern nur Telefonnummern. Und mit Telefonieren habe ich eben Probleme..
Also läuft die Geschichte wohl auf Fahren ohne Führerschein hinaus..
Ganz toll..
Der Beamte hat keine große Lust auf den Papierkram, das sah man ihn an. Also wollte er alles ein bisschen abkürzen. Er hatte gehofft, dass ich damals nur am Arbeitsplatz gefahren bin und wollte die genaue Meteranzahl wissen, die ich etwa gefahren bin.
Dann siegte aber doch sein Pflichtbewusstsein und er fragte noch, wer das Auto denn zum Arbeitsplatz gefahren hätte. Wahrheitsgetreu antwortete mein Kollege, dass ich das gewesen sei.
Nun wollte der Polizist wissen, welche Stecke ich genau gefahren sei. Von der Firma bis nach Sakado. Nur mal so, wir brauchen für den Weg etwa 1 1/2 Stunden und nun erwartete der Beamte, dass wir ihm haarklein erklären könnten, wie genau wir gefahren sind.
Das klappte natürlich nicht. Also beschlossen die Beamten an einem anderen Tag wiederzukommen, damit wir gemeinsam den gesamten Weg abfahren können.
Berechnet sich mein Strafmaß aus den gefahrenen Kilometern?
Außerdem kam jetzt noch eine zusätzliche Schwierigkeit dazu, die die Beamten aufstöhnen ließ. Meine Heirat..
Sie mussten meinen Status überprüfen. Dafür mussten sie nun das Familienregister meines Mannes einsehen. Mein Mann kommt nun aber weder aus Saitama noch aus Tōkyō. Und das Familienregister liegt traditionell im Geburtsort, beziehungsweise am Wohnsitz der Eltern. Außerdem war die Heirat noch sehr frisch und mein Name ist vielleicht noch nicht eingetragen. Außerdem wollte mein Mann unser Familienregister vielleicht nach Tōkyō verlegen lassen. Die Polizei müsste also ziemlich viel herum telefonieren um an die Informationen zu kommen.
Da mein Mann aber sowieso noch bei dem Beamten angerufen hat um sich den Stand der Dinge genau erklären zu lassen (meine Erklärungen waren nicht gut genug..), einigte er sich aber mit dem Polizisten darauf, dass mir unsere Eheschließungsbescheinigung von meinem Mann zugeschickt werden würde und ich sie dann dem Polizisten erklären darf.
Der Termin für die nochmalige Abfahrt der Strecke nach Sakado wurde für den 13. oder den 16. festgelegt. Letztendlich wurde es der 13.. Sehr zu meinem Leidwesen, denn das ist einer der sehr wenigen Arbeitstage, die ich im März habe und an diesem Tag werde ich somit wieder kein Geld verdienen.
Dass es der 13. werden würde, erfuhr ich übrigens in meinem, wie ich finde, wohlverdienten Urlaub.
Eigentlich hatten die Polizisten und ich uns darauf geeinigt, dass sie meinen Chef anrufen würden, weil ich Probleme damit habe Japanisch am Telefon zu verstehen.
Jedoch riefen sie mich mal wieder direkt an.. In Ise..
Und sie waren hartnäckig. So hatte ich sie im Gekū am Telefon.
Das ist ein Teil eines Schrein-Komplexes, der als das wichtigste Heiligtum in Japan gilt.
Und noch ein zweites Mal bei einem weiteren berühmten Wahrzeichen Ises, das ebenfalls Teil eines Schreins ist. Wirklich klasse. So möchte man seinen Urlaub beginnen..
Ich hoffe, die Götter nehmen mir das nicht übel.
Nach dem Urlaub ging die Odyssee weiter. Schon in der Firma am Montag erfuhr ich, dass es zwei Termine mit der Polizei geben würde. Am 13. und 16. März.
Am 13. März würde nur der Dolmetscher kommen, am 16. würde ich nach Sakado fahren.
Den Hammer erfuhr ich aber von meinem Mann.
Er muss mich am 16. aus Sakado abholen. Dort würde ich nämlich verhört werden, das Verhör muss mein Mann unterschreiben und ich darf nicht alleine nach Hause fahren. Warum auch immer..
Außerdem haben wir recherchiert und auch bei der japanischen Botschaft in Deutschland nachgefragt. Zu meinem speziellen Fall haben wir nichts gefunden.
Es gibt die 3-Monats-Regel beim Internationalen Führerschein. Aber ich besaß keinen Internationalen Führerschein. Der Deutsche gilt ja nicht in Japan.
Außerdem gibt es irgendeine Regel bei Re-Entry. Das trifft aber ebenfalls nicht auf mich zu, da ich mit unterschiedlichen Visa in Japan war. Es ist also eigentlich kein Fall von Re-Entry..
Jetzt warte ich noch auf eine ordentliche Antwort von der deutschen Botschaft in Tōkyō.
Denn.. Die Strafe für Fahren ohne Führerschein ist verdammt hoch. Bis zu einem Jahr Gefängnis oder bis zu 300000 Yen Geldstrafe!
Das zahle ich sicherlich nicht freiwillig, wenn ich der Meinung bin alles richtig gemacht zu haben..

Da der Beitrag eh schon lang genug ist, mache ich hier mal einen Break. Mehr dann nach dem Treffen mit dem Dolmetscher und meinem Verhör (wobei, wenn es ein richtiges Verhör ist, ich auf einen deutschsprachigen Dolmetscher bestehe..).

6 thoughts on “Verkehrsdelikt mit Folgen?

  1. Hallo,
    Hier findest du mehr Informationen über die Führerscheinübersetzung: http://www.japan.diplo.de/Vertretung/japan/de/03-Konsularisches-Recht-und-Visa/Reise-Aufenthalt/Fahrerlaubnis.html

    Zitat aus der Webseite:
    „Mit dieser Übersetzung zusammen mit dem deutschen nationalen Führerschein darf der Inhaber ein Jahr lang ab Einreise in Japan fahren.“
    „Die Verwendbarkeit dieser ersten Übersetzung lebt wieder auf, wenn Japan noch vor Ablauf eines Jahres nach der ersten Einreise wieder verlassen wird und zwischen Ausreise und Wiedereinreise mindestens drei Mona­te vergangen sind.“

    Das heiß wenn du nach Japan kommst kannst du 1 Jahr mit der Übersetzung fahren. Wenn du ausreist verlierst du deinen Recht ein Auto zu fahren. Bekommst es aber wieder wenn zwischen der Ausreise und der erneuten Einreise mindestens 3 Monate vergangen sind. Der Sinn der Regelung ist es da diese Übersetzung nur für Urlauber oder kurze Geschäftsreisen verwendet werden soll. Es soll nicht als Ersatz für einen japanischen Führerschein gelten.
    Wenn du also nach deiner Ausreise aus Japan nach nur einem Monat wieder einreist ist der Führerschein nicht mehr gültig.

    1. Das steht bei „Besitzer eines deutschen Führerscheins ohne Aufenthaltserlaubis in Japan“.
      Dann muss ich wohl rausfinden, was genau eine Aufenthaltserlaubnis ist….
      Ich bin davon ausgegangen, dass ich eine habe, wenn ich 1 Jahr bleiben darf.
      Allerdings steht unter „mit Aufenthaltserlaubnis“ ja auch nur, dass ich innerhalb eines Jahres meinen Führerschein umschreiben lassen muss. Habe ich… Einen Tag zu spät…
      Und was lernt man daraus? Hört niemals auf die Botschaft, die haben eh keine Ahnung…

  2. Wow, was für ein bürokratischer Hickhack. Jeder erzählt einem was anderes und am Arsch ist dann der arme Ausländer in Japan. Ich habe auch schon die ein oder andere unangenehme Situation gehabt, weil man sich auf die deutsche Botschaft in Japan wirklich einfach nicht verlassen kann.

    1. Jop!
      Deshalb werde ich hier auf jeden Fall schreiben, wie meine Geschichte weiterging und was mir die Polizei alles erzählt hat.
      Die sollten es ja schließlich wissen!

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