Heiraten in Japan Teil 1 – Das Ehefähigkeitszeugnis
Zuletzt geupdated: November 27th, 2019
Das Ehefähigkeitszeugnis
Wenn man als Ausländer in Japan nicht dank seines Arbeitgebers ein Arbeitsvisum hat oder ein Universitätsstipendium, muss man sich früher oder später um eine Heirat kümmern, wenn man mit seinem Partner zusammen in diesem Land leben möchte.
Es ist, vor allem mit schlechten Japanischkenntnissen und einem ungefragten Job, fast unmöglich an ein anderes Visum zu kommen.
Oder man sucht sich einen Job als Englischlehrer..
Ich muss aber arbeiten und Englischlehrer ist nichts für mich, also entschieden wir uns gemeinsam für die frühe Heirat, damit wir zusammen in Japan leben können. Keine Angst, wir haben nicht nur wegen des Visums geheiratet, die Heirat wäre so oder so ein paar Monate später gekommen.
Also werde ich das Internet jetzt auch mit meinen Erfahrungen zum Heiraten in Japan erweitern.
Es gibt schon sehr viele Berichte zu diesem Thema, aber trotzdem noch nicht genug wie ich finde..
Jedes Amt verlangt andere Unterlagen, bei jedem kommt es zu anderen Komplikationen.
Ich fand alle Berichte sehr hilfreich um überhaupt einen Überblick darüber zu bekommen, was alles passieren kann und wovor man auf der Hut sein muss.
Zum Heiraten an sich gehört dann ja nicht nur die Eheschließung, sondern nachher noch das Eintragen der Ehe in Deutschland und das Beantragen des Spouse-Visums.
Nach und nach möchte ich euch hier alle Schritte erklären.
Dabei ist das Ganze natürlich auf meinen persönlichen Fall bezogen. Wie ich schon schrieb, das ist von Heirat zu Heirat unterschiedlich.
Vorbereitung
Ich durchforstete also das Internet nach Erfahrungsberichten und überhaupt der Vorgehensweise.
Erste Anlaufstelle war die Webseite der Botschaft, die auch einen fast rundum Heiratsservice anbieten.
Als erstes ist vor allem wichtig, dass man sich entscheidet, wo man heiraten möchte. Also in welcher Stadt, in welchem Ortsteil und auf welchem Amt.
Denn es ist möglich, dass jedes Amt andere Unterlagen verlangt.
Man muss also direkt dort nachfragen.
Mein Job war das nicht.
Generell kann man aber sagen, dass man ein Ehefähigkeitszeugnis aus Deutschland braucht.
Da ich letztes Jahr einen Kurzurlaub in Deutschland machte, habe ich mir einfach mal einen Beratungstermin in meinem zuständigen! Standesamt geholt. (Zuständig ist das Amt am letzten Wohnsitz. Wohnte man noch nie in Deutschland, muss man nach Berlin..)
Dieses Gespräch ist Voraussetzung zum Erhalt eines Ehefähigkeitszeugnisses, außer man regelt alles über die Botschaft.
Ich war mir nach dem Besuch nicht sicher, ob sie mich als fähig erklären, denn ich Schussel habe natürlich meinen Pass vergessen.
Warum zum Kuckuck braucht man auch ein Ausweisdokument (nein, Führerschein ist keins..), wenn man nur wissen möchte, was man für so ein Zeugnis an Unterlagen braucht?
Zum Glück haben sie meinen Führerschein doch noch akzeptiert..
Das Ergebnis war dann ein Zettel, auf dem unzählige Dokumente aufgelistet waren, und je nachdem wer von uns das Dokument brauchte, gab es ein Kreuzchen in der entsprechenden Spalte.
So brauche ich zum Beispiel keine Geburtsurkunde, aber eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Die habe ich mir auch gleich im Nebenzimmer besorgt (12€), denn sie scheint unbegrenzt gültig zu sein.
Was mich sehr freute: wir benötigten auf den Dokumenten aus Japan theoretisch keine Apostille!
Da sich die Beamten aber nie einig sind, ob sie jetzt eine auf dem Dokument haben wollen oder nicht, und da Apostillen in Japan kostenlos sind, schickte ich meinen Mann trotzdem los um welche zu besorgen..
Man kann, wenn man nicht selbst in Deutschland ist, auch jemanden bevollmächtigen zu so einem „Beratungs“gespräch zu gehen.
Wegen dieses Zettels, auf dem alles fein säuberlich aufgelistet ist was man braucht, lohnt es sich schon.
Der Zeitaufwand ist minimal und ein Zettel mit Datum und Namen des Ansprechpartners ist denke ich mal mehr wert als zig Telefonate mit unterschiedlichen Auskünften.
Natürlich lief dann aber alles nicht so glatt wie gehofft. Um ehrlich zu sein, ich war zwischenzeitlich mit den Nerven ganz schön fertig..
Vor allem, weil mein Herr Gemahl immer wieder von mir verlangte, irgendwelche Auskünfte bei der Botschaft einzuholen, was mich nervte, da ich mit der Botschaft (nein, Entschuldigung, es ist das Konsulat, das sich darum kümmert) so wenig wie möglich zu tun haben wollte.
Das Konsulat meinte nämlich, wir müssten unbedingt beide erscheinen, ein doofes Antragsformular ausfüllen und das dann von den Mitarbeitern des Konsulats unterschreiben lassen.
Allerdings passte es uns zeitlich absolut nicht, gemeinsam zur Botschaft zu gehen. Und dieses Antragsformular wurde von meinem Standesamt auch nicht verlangt.
Es ist möglich, dass es benötigt wird, wenn man nicht persönlich in Deutschland zu einem Beratungsgespräch gehen kann. Vielleicht hilft es auch bei einem späteren Problem, das bei uns leider auftrat..
Aber ich wollte wirklich nicht extra frei nehmen um nach Tokyo zu fahren. Denn natürlich hat das Konsulat die gleichen Öffnungszeiten wie Behörden in Deutschland. Nicht mal am längeren Donnerstag hätte ich es nach meiner Arbeit pünktlich dorthin geschafft.
Was man für das Ehefähigkeitszeugnis braucht
Also, wir brauchten für das Ehefähigkeitszeugnis meine Abschrift aus dem Geburtenregister, einen Ledigkeitsnachweis, eine beglaubigte Passkopie von mir (die Beglaubigung stellt das Konsulat in Tokyo aus) und das war es auf meiner Seite schon.
Von meinem Mann brauchten wir das Koseki Tohon, das als Ledigkeitsnachweis und Geburtsurkunde gilt, eine beglaubigte Passkopie und eine Wohnsitzbescheinigung.
Das Koseki Tohon bereitete als Ledigkeitsnachweis ein paar Problemchen, da darin nämlich nicht verzeichnet ist, dass der Mann ledig ist. Aber dazu später mehr..
Wo man die Sachen bekommt
Die Beglaubigung einer Passkopie eines Japaners kann man wohl auch in der deutschen Botschaft bekommen. Hätten wir das mal früher gewusst..
Übersetzungen gibt es nur beim Übersetzer, nicht bei der Botschaft(Konsulat). Ich schreibe immer Botschaft, weil sich das Konsulat im gleichen Gebäude befindet..
Hier bietet die Webseite der selbigen auch wirklich mal Hilfe. Es gibt nämlich eine Liste von Übersetzern.. Aber aufgepasst! Es gibt zwei unterschiedliche Kategorien. Zum einen die Übersetzer, die vollstes Vertrauen in Deutschland genießen und deren Übersetzungen man einfach so schicken kann. Und dann noch die Übersetzer, deren Übersetzungen theoretisch noch einmal von der Konsularabteilung der Botschaft abgezeichnet werden müssen.
Meinem Standesamt war das allerdings theoretisch egal, mein Mann hatte aber sowieso einen Übersetzer beauftragt, der den ersten Status genießt.
Und der natürlich prompt einen Fehler machte und ich dumme Nuss habe es nicht gemerkt..
Also, am Anfang dachte ich, die ganze Geschichte würde ziemlich relaxed werden. Aber weil ich vom Konsulat eine blöde Nachricht nach der anderen bekam, war ich eigentlich nur mit meiner Standesbeamtin am Mails schreiben. „Der von der Botschaft hat gesagt, ich bräuchte das und das. Stimmt das?“ Antwort: „Vielleicht ist das irgendwo so, aber ich brauche das nicht.“ waren oft die Inhalte dieser Mails.
Warum ich immer nachfragte? Das, was das Konsulat meinte, was verlangt würde, wäre mit deutlichen Mehrkosten verbunden gewesen. Und diese Heirat war sowieso schon teuer genug..
Das Teuerste daran waren wohl die Übersetzungen ins Deutsche..
Weshalb ich auch darauf bestand, dass der Übersetzer auf jeden Fall die Korrektur kostenlos machen, und auch gleich die neuen Dokumente selbst mit Express nach Deutschland schicken sollte. Hat er auch brav gemacht.
Also, wir benötigten eine Übersetzung der Wohnsitzbescheinigung und des Koseki Tohons, des Familienregisters.
Außerdem wollte ich noch eine Apostille auf den Dokumenten. Und hier kam es zu Verständigungsproblemen..
Ich weiß bis heute nicht wieso. Die Apostillen sollten auf die japanischen Dokumente. Danach sollte eine Übersetzung derselbigen angefertigt werden. Nicht von den Apostillen, nur von den Dokumenten.
Aber irgendwie waren die Informationen der japanischen Behörde, die für Apostillen zuständig ist, so seltsam, dass mein Mann sich über die Reihenfolge wie was zu machen sein sollte, total unklar war. Zuerst die Übersetzung? Dann die Apostillen? Oder andersrum?
Naja, hat im Endeffekt ja doch alles geklappt.
Als wir also endlich alles zusammen hatten, ohne das doofe Antragsformular der Botschaft, das ich übrigens auch nicht downloaden konnte. Nein falsch, ich konnte es downloaden aber nicht öffnen.. Also bat ich den netten Angestellten darum es mir zuzuschicken, als ich noch dachte, ich bräuchte es. Das tat er, natürlich aber mit dem Zusatz „Ich konnte es übrigens ohne Probleme öffnen.“ Ja toll, ich aber nicht und ich bin nicht dumm was das angeht..
Papierkram In Deutschland
Also, wo war ich.. Ach ja. Als wir endlich alles zusammen hatten, schickten wir die Dokumente mit Express nach Deutschland zu meiner Mutter.
Sie war so lieb und übernahm es mit einer Vollmacht das Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen.
Schon vorher hatte sie die Ledigkeitsbescheinigung vom Standesamt von mir besorgt, die war nämlich nicht endlos lange gültig, deshalb hatte ich das nicht gleich auch erledigt als ich dort war.
Allerdings war es gar nicht so leicht einen Termin zu bekommen, da die Heiratssaison in Deutschland losging.
So musste sie an einem Tag hin, an dem man auch ohne Termin kommen konnte. Dieser fiel natürlich auf einen ihrer Arbeitstage..
Und dann der Schock!
In der Übersetzung des Familienregisters meines Mannes stand doch tatsächlich, dass er weiblich ist…
Vielen Dank Übersetzer! Ist ja auch so schwer diesen Vornamen als männlich zu identifizieren. Hat ja auch kein „ko“ am Ende..
Wahrscheinlich ist „weiblich“ die Standardeinstellung, weil das häufiger vorkommt? Keine Ahnung..
Und dann die zweite Sache.. Im Koseki Tohon steht nicht direkt, dass der Mann (oder die Frau) ledig ist.
In Japan ist es so, dass das Kind so lange bei den Eltern im Familienregister steht, bis es heiratet. Dann bekommt man als Mann ein eigenes Familienregister, in das die Frau eingetragen wird, oder als Frau wandert man halt ins neue Register des Mannes.
Das wissen aber viele Standesbeamte in Deutschland nicht.
Zum Glück hatte ich schon Kontakt zu einigen Frauen, die diese Prozedur bereits hinter sich hatten. Und alle waren sehr hilfsbereit und gaben mir Auskunft, wie es bei ihnen war.
Bei manchen half ein Blick ins Handbuch, bei manchen gab es keine Probleme..
Bei mir schickte die Standesbeamtin der japanischen Botschaft in Berlin eine E-Mail. Warum auch immer, sie hätte auch einfach kurz mal im Generalkonsulat in Hamburg anrufen können.. Meiner Meinung nach..
Blieb aber noch das Problem mit der falschen Übersetzung.
Also musste mein Mann, der sowieso grade tierisch im Stress war (das besch…eidene japanische Arbeitsleben halt..), sich noch einmal mit dem Übersetzer in Verbindung setzen. Der die Korrektur ja zum Glück anstandslos nachreichte.
Weil die Kommunikation wegen des Ledigkeitsnachweises etwas länger dauerte, suchte er außerdem eine Möglichkeit, seine Ledigkeit irgendwie anders nachzuweisen.
Das ist nicht wirklich möglich. Aber zum Glück kam dann ja die Nachricht der oben genannten Frauen, dass es mit dem Koseki Tohon doch funktionieren muss. (Vielen Dank nochmal an euch!!)
Außerdem kam die Nachricht von der Standesbeamtin, dass wir nur die falsch übersetzte Seite nachreichen müssten. Wir bräuchten nicht noch einmal das Original mit Apostille und Co.
Denn normalerweise müssen alle Seiten fest miteinander verbunden und abgesiegelt sein..
Etwa eine Woche später rief meine Mutter wegen der Auskunft beim Standesamt an, ob das Koseki Tohon denn nun als Ledigkeitsnachweis akzeptiert würde (nur pro forma). Wurde sie. Jetzt wartete sie noch auf die neue Übersetzung aus Japan. Erst wenn sie die hätte, konnte sie einen neuen Termin wegen des Zeugnisses machen. Trotz Express dauerte der Schriftverkehr mit Japan etwa 5 Tage.
Was meine äußerst korrekte, aber trotzdem dabei sehr freundliche und hilfsbereite Standesbeamtin (nein, das meine ich nicht ironisch) aber vergessen hatte zu erwähnen, sie hatte ein paar Tage Urlaub. Und es gab nur noch einen weiteren Standesbeamten, dessen Terminkalender aber schon voll war.
Irgendwie schaffte es meine Mutter aber trotzdem irgendwie einen Termin bei einer Aushilfe zu ergattern.
Außerdem bekam sie das Ehefähigkeitszeugnis gleich mit. Von da aus fuhr sie sofort zum Einwohnerzentralamt, denn ich brauchte eine Apostille auf dem Ehefähigkeitszeugnis (wenn es nicht von der Botschaft käme, so die Auskunft des japanischen Amtes.. Das doofe ist nur, das Ehefähigkeitszeugnis kommt nie von der Botschaft, sondern immer vom Standesamt in Deutschland).
Laut meiner Mutter arbeiteten die Zuständigen dort wie Schnecken, was sie ein wenig unter Zeitdruck setzte, denn sie hatte noch einen Termin. Mich wunderte es, dass sie die Apostille sofort bekam und nicht ein paar Tage warten musste. Das hätte ich beim Ehefähigkeitszeugnis eigentlich auch erwartet.
Aber so konnte sie dann doch alles per Express nach Japan schicken.
Man bekommt übrigens alle Unterlagen, die man für das Ehefähigkeitszeugnis brauchte, zurück.
Wie man vielleicht merkt, wir standen etwas unter Zeitdruck bei der ganzen Angelegenheit… Kommt davon, wenn man so doof ist und die Zeiten nicht einberechnet, die die Übersetzer und die Post brauchen..
Mehr in Teil 2!
Oh man, was für ein Irrsinn. Da fällt mir nur folgendes zu ein:
http://www.youtube.com/watch?v=lIiUR2gV0xk
Ich habe ein Deja-vu… Das Video habe ich doch schon mal bekommen XD
Ich glaube dieser Clip hat sich zum Standardposting entwickelt wenn es um Behördenangelegenheiten geht. Besser kann man es ja auch nicht illustrieren.
Allerdings XD
Und Behördengänge hatte ich in letzter Zeit genug >.>